Skip to main content

Condições gerais de negócios

Observe que os SPACCER® são feitos de acordo com as especificações do cliente e, portanto, excluídos da revogação ou troca de acordo com a lei europeia §3 par. 2, frase 1 FernAbsG. Estes Termos e Condições Gerais são uma tradução do alemão. Os Termos e Condições Gerais na língua alemã são oficiais.

  • §1 Allgemeines Diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, auch wenn bei späteren Geschäften nicht mehr auf sie Bezug genommen wird. Sie gelten auch, wenn der Käufer auf andere Bedingungen verweist, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Durch Entgegennahme unserer Waren und Leistungen bringt der Käufer in jedem Fall sein Einverständnis mit unseren Bedingungen zum Ausdruck.
  • §2 Angebot und Angebotsunterlagen Unsere schriftlichen Angebote sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Die Zusendung unserer Preislisten, Kataloge, Prospekte usw. verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Für mündlich erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiter übernehmen wir keine Gewähr. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte in unseren Katalogen und Prospekten sind immer nur als annähernd zu betrachten. Unwesentliche Änderungen oder Abweichungen, insbesondere solche, die die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, bleiben ohne vorherige Mitteilung vorbehalten, ebenso die Verwendung anderer Werkstoffe. Bei Irrtümern im Katalog, Preislisten, Prospekten, Angeboten, Rechnungen und sonstigen Erklärungen sind wir berechtigt, Richtigstellung und gegebenenfalls Nachbelastung und / oder Gutschrifterteilung ohne vorherige Benachrichtigung vorzunehmen.
  • §3 Lieferung und Lieferfristen Die Angabe einer Lieferfrist in unserer Auftragsbestätigung ist unverbindlich. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Lieferungsverzögerungen seitens unserer Lieferanten und Störungen beim Versand, behördliche Verfügungen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsunfälle sowie alle Fälle höherer Gewalt befreien uns bis zur endgültigen Beseitigung der Störung von der Pflicht zur Lieferung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der Käufer kann sechs Wochen nach der Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit Ablauf der von dem Käufer gesetzten Frist kommt der Verkäufer in Verzug. Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30 Prozent des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Einhaltung unsere Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.
  • §4 Versand Sämtliche Waren reisen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk verlässt, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne von §13 BGB, geht die Gefahr erst bei Eintreffen der Sache beim Käufer auf diesen über. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, bestimmen wir das Transportmittel und den Transportweg nach bestem Ermessen, haften jedoch nicht für die Wahl der schnellsten und billigsten Versandmöglichkeit. Versicherungen gegen Bruch und Transportrisiken werden von uns nur auf besonderen Wunsch des Empfängers gegen Berechnung der entsprechenden Kosten abgeschlossen.
  • §5 Frachtkosten Die Frachtkosten betragen pro Packstück 9,90€. Die Nachnahmegebühren betragen pro Packstück 5,--€.
  • §6 Beanstandung und Gewährleistung Sollten sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Mängel herausstellen, so steht Ihnen das Recht zu, gesetzliche Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Bei Handelsware treten wir im Reklamationsfall unsere Gewährleistungsansprüche gegenüber den Herstellern direkt an den Kunden ab. Bei Erhebung von Mängelrügen wird der Käufer nicht von seiner fristgerechten Zahlungspflicht entbunden.
  • §7 Gewährleistungsausschluss Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem ursprünglichen Versandort verbracht wurde. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend macht. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Die Gewährleistungsfrist für SPACCER-Produkte beträgt 24 Monate ab Übergabe der Kaufsache. Auf die den einzelnen Artikeln beiliegenden Produktinformationen und TÜV – Teilegutachten der Firma SPACCER, insbesondere auf die dort erteilten Einbauhinweise, Gewährleistungsinformationen, Auflagen und Kennzeichnungen wird ergänzend Bezug genommen. Nichtbeachtung der Produktinformationen und TÜV- Teilegutachten führt zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen. Die Firma Hamann-Tuning ist insbesondere dann von jeglicher Gewährleistungspflicht befreit, wenn Federsysteme eingebaut werden, deren in dem zugehörigen TÜV – Teilegutachten angegebene ABE- / EWG – BE-Nr. nicht der im Fahrzeugbrief des betreffenden PKW eingetragenen ABE- / EWG – BE-Nr. entspricht.
  • §8 Preise, Zahlungen und Zahlungsbedingungen Die vereinbarten Preise gelten ab Werk und verstehen sich in Euro. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht Vorauszahlung, Nachnahme, Barzahlung oder andere Zahlungsweise vereinbart ist, 30 Tage nach Datum der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Ablehnung von Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Nimmt der Verkäufer einen Wechsel dennoch an, erfolgt die Annahme unter Vorbehalt der Diskontierung zahlungshalber und begründet keinen Anspruch auf Gewährung eines Skonto. Wechsel und Schecks werden nur unter Abzug der entstehenden Einzugs- und Diskontspesen gutgeschrieben. Für rechtzeitige Vorlegung und Beibringung von Wechselprotesten wird keine Gewähr übernommen. Die zahlungshalber angenommenen Wechsel oder Schecks bedeuten keine Aufhebung oder Unterbrechung in der Fälligkeit. Bei Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, so wie bei sonstigem Verzug mit Forderungen jeder Art, werden alle Forderungen sofort fällig. Bei Nichteinlösung eines Bankeinzuges berechnen wir € 12,- Bearbeitungsgebühr zzgl. der uns entstandenen Nebenkosten. Zahlungsverzug des Käufers berechtigt uns, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, alle weiteren Lieferungen einzustellen. Das gleiche Recht steht uns zu, falls über Kreditwürdigkeit des Käufers ungünstige Tatsachen bekannt werden sollten. Aufrechnungsansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter sind nur wirksam gegenüber uns geleistet, wenn diese eine Vollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen vorlegen. Die Ansprüche aus dem Kaufvertrag sind ohne schriftliche Zustimmung nicht übertragbar. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vorbehaltlich Geltendmachung weiterer Schadensverzugszinsen, Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach §1 des DiskontsatzÜberleitungs- Gesetzes vom 09.06.1998, jedoch mindestens in Höhe von 6 % in Rechnung zu stellen. Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sonstigen Verbindlichkeiten sofort fällig. Wir sind berechtigt, ohne Nachfristsetzung von etwa laufenden Verträgen, auch wenn sie teilweise schon erfüllt sind, zurückzutreten, ohne dass der Käufer hieraus irgendwelche Rechte gegen uns herleiten kann.
  • §9 Eigentumsvorbehalt Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum. Bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bleiben unsere Lieferungen bis zur Einlösung unser Eigentum. Das gilt auch, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Waren, bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache zum Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
  • §10 Warenrücknahmen / Widerrufs- oder Rückgaberecht Werden Artikel von Verbrauchern im Sinne von §13 BGB im Internet-Shop bestellt, ist dieser berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung durch Rücksendung der Ware oder durch schriftliche Erklärung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Nach Prüfung der Ware auf Zustand und Vollständigkeit wird der Warenwert zurückerstattet. Andere Warenrücknahmen bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Die Zustimmung wird unter Vorbehalt ausgesprochen. Nach Prüfung auf Zustand und Vollständigkeit wird die Ware unter Abzug von 15% Bearbeitungsgebühr, zzgl. Fracht- und Portokosten zur weiteren Verrechnung gutgeschrieben oder unter Angabe von Gründen unfrei an den Absender zurückgesandt. Die Rücknahme von Sonderanfertigungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  • §11 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für die Leistungen der Vertragspartner und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus Wechsel oder Scheck, ist Illertissen. Die Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vereinbarung des Gerichtsstandes gilt auch dann, wenn der Wohnsitz des Auftraggebers unbekannt oder im Ausland ist. Uns bleibt jedoch vorbehalten, auch an dem für den Sitz eines ausländischen Käufers zuständigen Gericht Klage zu erheben.
  • §12 Hinweise Gemäß § 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten in automatisierten Dateien gespeichert werden. Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen wirksam. Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Bestimmungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Baixar

Versão para impressão (PDF para download)