TÜV- / KÜS- / GTÜ- / Dekra-Abnahme und Eintragung

Jede Bestellung wird inklusive Eignungserklärung und Fakt-Prüfbereicht ausgeliefert. Zur einfachen Eintragung bei der Motorfahrzeugkontrolle

Für jedes Fahrzeug, welches mit SPACCER ausgerüstet werden soll, wird ein Prüfgutachten (TÜV/KÜS/DEKRA/GTÜ) mit eingetragener Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) mitgeliefert. Mit diesem Dokument führt der TÜV (West-Deutschland) bzw. Dekra (Ost-Deutschland), GTÜ oder KÜS eine Änderungsabnahme nach §19(2) und §21 StVZO durch. Bei der Änderungsabnahme wird der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges nach Einbau der SPACCER geprüft und mit einer Bescheinigung bestätigt. Eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist nur erforderlich, wenn sich z.B. der Fahrzeughalter oder der Wohnsitz des Fahrzeughalters ändern. Ist dies nicht der Fall, genügt das Mitführen der Bescheinigung im Fahrzeug zum Nachweis der Betriebserlaubnis.

Prüforganisationen

Der Bundesrat hat den Weg zur Liberalisierung des § 21 StVZO freigemacht, sodass künftig alle Prüforganisationen berechtigt sind, Vollgutachten und Einzelabnahmen durchzuführen. Bisher war es in den alten Bundesländern nur dem TÜV und in den neuen Bundesländern ausschließlich der DEKRA gestattet, solche Gutachten nach § 21 StVZO zu erstellen. Diese Monopolstellung wird nun aufgehoben, da der Bundesrat in seiner Sitzung am 15.02.2019 eine entsprechende Liberalisierung beschlossen hat, wie die Prüforganisation GTÜ betont. Die Änderungen treten am 22.03.2019 mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Der Großteil der jährlichen etwa 460.000 Gutachten betrifft Fahrzeugänderungen im Alltag, zum Beispiel durch den Anbau von Fahrzeugteilen, die nicht für bestimmte Fahrzeuge zugelassen sind. Diese Änderungen müssen im Rahmen einer Begutachtung nach § 19(2) in Verbindung mit § 21 StVZO von den Experten umfassend auf Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden, umgangssprachlich auch als "Einzelabnahme" bekannt.

Nachfolgende Prüforganisationen sind in Deutschland amtlich anerkannt und tragen gerne ihre Fahrzeughöherlegung ein. Es spielt dabei keine Rolle, welche Organisation Sie dafür wähle. Alle sind zu einer Eintragung verpflichtet.

TÜV

Der „Technische Überwachungsverein“, kurz TÜV, ist die bekannteste Prüforganisation und auch über Deutschland hinaus bekannt.Sie unterteilt sich auf in die drei Gesellschaften TÜV Süd, TÜV Rheinland und TÜV Nord sowie unabhängige Unternehmen TÜV Thüringen und TÜV Saarland.

Dekra

Der Deutsche Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein, kurz Dekra, ist mit bundesweit ca. 480 Niederlassungen, sowie 38.500 Prüfstützpunkte in Werkstätten vertreten.

KÜS

KÜS steht für Kraftzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher KFZ-Sachverständiger. Er stehe in direkter Konkurrenz zu TÜV, GTÜ und Dekra. Obwohl er erst 1991 gegründet arbeiten heute ca. 1.500 Prüfingenieure für die KÜS.

GTÜ

Die Gesellschaft für Technische Überwachung, kurz GTÜ, ist eine Prüforganisation mit ca. 2.500 Prüfingenieuren. 1977 erzielt sie mittlerweile einen Umsatz von ca. 400 Millionen EUR pro Jahr.

Eintragung von SPACCER

Die Eintragung von SPACCER in die Fahrzeugpapiere wird durch das Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (KfSachvG) mitbestimmt.
Unter §13, Absatz 1 zur Aufsicht über die Technische Prüfstelle heißt es:
[...] Der Leiter der Technischen Prüfstelle und sein Stellvertreter sind an die Geschäftsanweisung und an die Einzelanweisungen der Aufsichtsbehörde gebunden.

Die für die Eintragung der Höherlegung zugehörige Einzelanweisung der Aufsichtsbehörde können Sie nachfolgend als PDF herunterladen:

Einzelanweisung gemäß §13, Abs. 1 KfSachvG