TÜV- / Dekra-Abnahme und Eintragung
Für jedes Fahrzeug, welches mit SPACCER ausgerüstet werden soll, wird ein TÜV-Prüfgutachten mit eingetragener Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) mitgeliefert. Mit diesem Dokument führt der TÜV (West-Deutschland) bzw. Dekra (Ost-Deutschland) eine Änderungsabnahme nach §19(2) und §21 StVZO durch. Bei der Änderungsabnahme wird der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges nach Einbau der SPACCER geprüft und mit einer Bescheinigung bestätigt. Eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist nur erforderlich, wenn sich z.B. der Fahrzeughalter oder der Wohnsitz des Fahrzeughalters ändern. Ist dies nicht der Fall, genügt das Mitführen der Bescheinigung im Fahrzeug zum Nachweis der Betriebserlaubnis.




Prüforganisationen
Nachfolgende Prüforganisationen sind in Deutschland amtlich anerkannt und tragen gerne ihre Fahrzeughöherlegung ein. Es spielt dabei keine Rolle, welche Organisation Sie dafür wähle. Alle sind zu einer Eintragung verpflichtet.
TÜV
Der „Technische Überwachungsverein“, kurz TÜV, ist die bekannteste Prüforganisation und auch über Deutschland hinaus bekannt.Sie unterteilt sich auf in die drei Gesellschaften TÜV Süd, TÜV Rheinland und TÜV Nord sowie unabhängige Unternehmen TÜV Thüringen und TÜV Saarland.
Dekra
Der Deutsche Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein, kurz Dekra, ist mit bundesweit ca. 480 Niederlassungen, sowie 38.500 Prüfstützpunkte in Werkstätten vertreten.
KÜS
KÜS steht für Kraftzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher KFZ-Sachverständiger. Er stehe in direkter Konkurrenz zu TÜV, GTÜ und Dekra. Obwohl er erst 1991 gegründet arbeiten heute ca. 1.500 Prüfingenieure für die KÜS.
GTÜ
Die Gesellschaft für Technische Überwachung, kurz GTÜ, ist eine Prüforganisation mit ca. 2.500 Prüfingenieuren. 1977 erzielt sie mittlerweile einen Umsatz von ca. 400 Millionen EUR pro Jahr.